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  "Mietvertrag für eine Ferienwohnung"                 beispielhaftes  MUSTER

§ 1: Überlassung der Ferienwohnung

  • · in 23743 Grömitz, Oldenburger Str. 38,  bestehend aus
  • · Zimmern, Küche, Bad (Dusche + WC), Flur nebst Möbeln und Geschirr, TV, Radio (siehe  markierten  Grundriss Seite 4)
  • · sowie dem Kfz-Stellplatz Nr. „“ vor dem Gästehaus Siebrecht (Beschriftung „“ an der Leuchte)
  • · Inkl. Wäschepaket  = 1x Bettwäsche, 1 Duschtuch + 2 Handtücher pro Person und Buchung sowie Küchen- und Tischwäsche.
  • · Wäschewechsel auf Wunsch  pro Person. Extra Wäsche: Bettwäsche , Duschtuch , Handtuch
  • § 2: Mietzeit / Miete
  • · Siehe Seite 1+2.
  • · Rücktritt des / der Reisenden vor Reisebeginn
  • Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

        Rücktritt

  • bis  45 Tage vor Mietbeginn: in Höhe der Mietvorauszahlung      20 % des Mietpreises (=>  ,  mind. € 120,--)
  •        44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn      30 % des Mietpreises (=> )
  •        32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn     60 % des Mietpreises (=> )
  •        21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn      80 % des Mietpreises (=> )
  •        11 Tage bis   6 Tage vor Mietbeginn     90 % des Mietpreises (=> )
  •          5 Tage vor Mietbeginn bis Anreise     100 % des Mietpreises (=> ).
  • Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Wir empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) inkl. Urlaubsgarantie / Reiseabbruch (plus UG) für eine Gesamtprämie von  bei der HanseMerkur unter: http://www.hmrv.de/partner/2994374/locM/passistent.php?formid=2   /(weitere Infos siehe eMail).

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

§ 3: Gebrauchsumfang:

  • · Ausschließlich für private Nutzung mit max.  Personen gem. Vereinbarung siehe Seite 1.
  • · Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
  • · Das Mitbringen von Haustieren kann leider nicht gestattet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • · Der Mieter nutzt die Wohnung nur so, dass die Bewohner der anderen Wohnungen nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden und im Übrigen entsprechend der Hausordnung, die in der Wohnung (im INFO-Ordner) ausgelegt ist.
  • § 4: Reinigung / Erhaltung:
  • · Die Wohnung wird insgesamt  (inklusive Geschirr)  gereinigt übergeben.
  • · Der Mieter hält die Wohnung während der Mietzeit sauber und gibt die Wohnung ebenfalls in ordentlichem und sauberen Zustand zurück.
  • · Die Kosten für die obligatorische Endreinigung von  zahlt der Mieter bei Anreise.
  • · Die Wohnung nebst Einrichtungen und Zubehör ist in gutem und gebrauchsfertigem Zustand. Der Mieter behandelt sie schonend und pfleglich. Schäden, die durch Bruch oder Verlust an Einrichtungen und Zubehör entstehen, sind dem Vermieter zu ersetzen.
  • § 5: Kurabgabe:
  • · Der Mieter zahlt die während der Saison ortsübliche Kurtaxe an Frau Claudia Witt 1 im Namen und für Rechnung der Kurverwaltung der Gemeinde Grömitz. Der Mieter weist dem Vermieter die Bezahlung der Kurtaxe auf Verlangen nach.
  • § 6: Veränderungen:
  • · Der Mieter darf weder bauliche noch sonstige Veränderungen in oder an der Wohnung bzw. den Einrichtungsgegenständen vornehmen.
  • § 7: Haftungseinschränkungen:
  • · Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Schäden, die der Mieter durch Mängel der Wohnung oder deren Einrichtung erleidet, unabhängig davon, ob der Mangel schon bei der Übergabe der Wohnung bestand oder erst nach der Übergabe entstand.
  • § 8: Gerichtsstand ist Hamburg.