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Pflicht zu Hinweis auf Online-Streitbeilegundsplattform im Impressum

Auszug einer Informationsmail des Deutschen Tourismusverbandes e. V.:

Hinweispflicht gem. der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

„Bereits seit Anfang Januar 2016 müssen Beherbergungsbetriebe, die Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z. B. Online, Mai/verkehr) anbieten, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Homepage vorhalten.“

Beherbergungsbetriebe sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind danach verpflichtet, auf ihrer Website auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verlinken.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
                  https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE  
finden ."